– ein organisatorischer Leitfaden von BERATICA
Wie Sie den Jahresabschluss in Mein ELSTER strukturiert und stressfrei einreichen
Viele Unternehmer*innen in Deutschland arbeiten nicht allein, sondern in Teams.
Die einfachste Form dieser Zusammenarbeit ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) – ideal für gemeinsame Projekte, Familienbetriebe oder kleine Marken.
Einmal im Jahr muss jede GbR eine Feststellungserklärung abgeben.
Sie dient dazu, den gemeinsamen Gewinn festzustellen und die Gewinnanteile der einzelnen Gesellschafter gegenüber dem Finanzamt zu erklären.
🔹 1. Was ist eine Feststellungserklärung?
Die Feststellungserklärung ist keine klassische Steuererklärung, sondern eine Koordinationsmeldung.
Sie hat das Ziel:
- den Gesamtgewinn der GbR (auf Basis der EÜR-Tabelle) festzuhalten,
- die Gewinnanteile der Gesellschafter eindeutig zuzuordnen,
- und dem Finanzamt diese Angaben einheitlich zu übermitteln.
Auf dieser Grundlage erstellt das Finanzamt für jede beteiligte Person eine eigene Einkommensteuererklärungsvorlage.
Damit sorgt die Feststellungserklärung für Transparenz und Konsistenz in der gemeinschaftlichen Buchführung.
🔹 2. Wo finde ich die richtige Form in Mein ELSTER?
In Mein ELSTER befindet sich die Feststellungserklärung unter:
Formulare & Leistungen → Feststellung →
Gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die Einkommensteuer (ESt 1 B)
Diese Variante ist die richtige für alle GbR, Partnerschaften und Gemeinschaften.
Andere Optionen (z. B. ESt 1 D oder InvStG) beziehen sich auf Investmentfonds oder Sonderfälle und werden für unternehmerische Tätigkeiten nicht verwendet.
🔹 3. Aufbau der Erklärung
Nach Auswahl der Form ESt 1 B öffnet Mein ELSTER mehrere Module:
- Allgemeine Angaben – Stammdaten der GbR (Name, Anschrift, Steuernummer, Tätigkeitsart).
- Anlage FB – Informationen zu allen Gesellschafter*innen und deren Gewinnanteilen.
- Anlage EÜR – Zusammenfassung der jährlichen Einnahmen und Ausgaben, basierend auf der eigenen Tabelle oder dem Jahresüberblick.
Die Zahlen werden aus der vorbereiteten Buchhaltung übernommen – Berechnungen erfolgen nicht direkt im Formular.
🔹 4. Wer übermittelt und unterschreibt?
Die Feststellungserklärung wird von einer vertretungsberechtigten Person der GbR eingereicht – in der Regel jemand, der für Dokumentation oder Backoffice zuständig ist.
Nach dem Ausfüllen und Prüfen über „Prüfen“ wird die Erklärung mit dem ELSTER-Zertifikat (Datei.pfx) digital signiert und versendet.
Nach der Übermittlung erstellt ELSTER automatisch ein „Übertragungsprotokoll (PDF)“ – dieses Dokument sollte in der Cloud-Struktur gespeichert werden:
📁 6_Steuer_und_Behörden → Feststellung_2024.pdf
🔹 5. Wann ist eine Gewerbesteuererklärung zusätzlich nötig?
Im Formularverzeichnis findet sich auch die Gewerbesteuererklärung.
Diese ist für eine GbR jedoch nur erforderlich, wenn der Jahresgewinn über 24.500 € liegt.
Liegt der Gewinn darunter, reicht die Feststellungserklärung mit der Anlage EÜR vollkommen aus – ELSTER verlangt keine zusätzliche Gewerbesteuererklärung.
🔹 6. Organisatorische Empfehlungen von BERATICA
- EÜR nach Funktionskategorien führen – analog zu den BERATICA-Vorlagen (Waren, Versand, Abos, Werbung usw.).
- Belege strukturiert archivieren – z. B. in Google Drive oder dem internen Belegregister gemäß der 7-Hauptordner-Struktur.
- Klare Dokumentationskette sichern:
Beleg → Kategorie → Eintrag in der Tabelle → EÜR → ELSTER. - Nach dem Versand: in der Projektübersicht oder im Trello-Board mit dem Status
„Feststellung erledigt“ kennzeichnen.
💡 Fazit
Die Feststellungserklärung ist kein komplexes Steuerformular, sondern ein Instrument für die geordnete Gewinnaufteilung innerhalb einer GbR.
Sie schafft Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Klarheit – sowohl für das Finanzamt als auch für die beteiligten Partner*innen.
BERATICA begleitet diesen Prozess organisatorisch:
durch strukturierte EÜR-Tabellen, klare Ablagesysteme und effiziente Vorbereitung der Unterlagen –
ohne steuerliche Beratung, aber mit höchster Systematik und Transparenz.

